Nutzungsvertrag

der Galerie der KULTUR.INITIATIVE.MAUERKIRCHEN. abgeschlossen zwischen
- Name und Adresse der / des Austtellenden - und der KULTUR.INITIATIVE.MAUERKIRCHEN. ( im folgenden kurz K.I.M.) als Betreiber der Galerie für eine Einzelausstellung.

Die Mitarbeit während der Öffnungszeiten wird erwartet.

Die Anwesenheit der Ausstellerin / dem Austeller richtet sich nach den Öffnungszeiten.
Die Ausstellerinnen können sich auch vertreten lassen.

Unkostenbeteiligung der Ausstellerin / des Austellers:

    100 EURO
    zahlbar wie folgt:

  • 50 EURO bei Vertragsabschluß, der Rest zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn auf das Konto der K.I.M. bei der Sparkasse Oberösterreich / Geschäftsstelle Mauerkirchen.

Die Leistungen der K.I.M.

  • Einladungskarten mit einer monochromen Abbildung
    Anzahl: ........... Bereitstellungsdatum: .....................
  • Plakate (Format A3)
    Anzahl: ........... Bereitstellungsdatum: .....................
  • Mailing an Interessentenkreis
  • Vernissage inkl. Getränke/Snacks
  • Interneteintrag (eigene Seite auf der Website der K.I.M. http://kim.nowaweb.com/“name“)
  • Pressearbeit vor und nach der Ausstellung
  • Betreuung der Vernissage
  • ..................................................................................

Die Ausstellerin / den Austeller stellt drei Pressemappen mit reprofähigen Farbfotos / Kataloge 2 Monate vor Ausstellungsbeginn für die Öffentlichkeitsarbeit der K.I.M. zur Verfügung.

  • Bei Nichteinhalten dieser der Frist ist die K.I.M. von der zugesagten Leistung – Presse- / Öffentlichkeitsarbeit entbunden.

Anzahl und Auswahl der auszustellenden Werke:

  • Die Anzahl und Auswahl der auszustellenden Objekte muß mit dem Ansprechpartner der K.I.M. abgesprochen und in einer Aufstellung festgehalten werden.
  • Die Rahmung der Bilder wird von der Ausstellerin / dem Austeller selbst organisiert.
  • Das für die Hängung der Kunstwerke benötigte Material wird von der K.I.M. beigestellt.
  • Die K.I.M. behält sich das Recht vor, Ausstellungsobjekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Entscheidung dafür liegt ausschließlich im Ermessen der K.I.M. und kann nicht angefochten werden.

Rücktritt vom Vertrag:

  • Falls die Ausstellerin / der Austeller aus welchen Gründen auch immer die Teilnahme an der vereinbarten Ausstellung annullieren sollte, kann sie/er einen Ersatz vorschlagen.
    Diese / dieser muß sich allerdings auch mit den Ausstellungsbedingungen einverstanden erklären können. Die K.I.M. behält sich jedoch dessen Akzeptanz vor.
    Falls kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann, ist die Unkostenbeteiligung von der Ausstellerin / dem Austeller zu bezahlen. Diese ist nicht rückerstattungsfähig.
  • Falls die K.I.M. aus irgendwelchen Gründen die Ausstellung annulliert, erhalten die Ausstellerin / den Austeller ihre geleisteten Zahlungen zurück.
  • Ein Anspruch auf Teilnahme oder Ersatz oder vermeintlichem Schadensersatz besteht nicht.

Sonstige Vertragsbestimmungen:

  • Die K.I.M betreibt keinerlei Verkaufsaktivität.
  • Mündliche Vereinbarungen gelten nicht und bedürfen in jedem Falle schriftlicher Bestätigung.

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Nutzungsvertrag